Cookies Richtlinie
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Begriffsbestimmungen und rechtlicher Hinweis
Personenbezogene Daten (oder Daten)
Alle Informationen, durch die direkt oder in Verbindung mit weiteren Informationen die Identität einer natürlichen Person bestimmt wird oder werden kann.
Nutzungsdaten
Informationen, die HouseKey (oder Dienste Dritter, die HouseKey in Anspruch nimmt), automatisch erhebt wie:
Nutzer
Die eine Website von HouseKey verwendende Person, die, soweit nicht anders bestimmt, mit dem Betroffenen übereinstimmt.
Betroffener
Die natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.
Auftragsverarbeiter (oder Datenverarbeiter)
Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, wie in dieser Datenschutzerklärung beschrieben.
Verantwortlicher (oder Anbieter, teilweise auch Eigentümer)
Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die hierfür verwendeten Mittel entscheidet, einschliesslich der Sicherheitsmassnahmen bezüglich des sich auf einer Website von HouseKey beziehenden Betriebs und der Nutzung. Soweit nichts anderes angegeben, ist der Verantwortliche die natürliche oder juristische Person, über welche eine Website von HouseKey angeboten wird.
Website von HouseKey (oder diese Anwendung)
Das Hardware- oder Software-Tool, mit dem die personenbezogenen Daten des Nutzers erhoben und verarbeitet werden.
Dienst
Der durch HouseKey angebotene Dienst, wie in den entsprechenden AGB und auf dieser Website/Anwendung beschrieben.
Europäische Union (oder EU)
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle Verweise in diesem Dokument auf alle derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Plätzchen
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Tracker
Der Begriff Tracker bezeichnet jede Technologie – z. B. Cookies, eindeutige Identifizierungen, Web Beacons, eingebettete Skripte, E-Tags oder Fingerprinting – durch die Nutzer nachverfolgt werden können, z. B. indem der Zugriff auf oder die Speicherung von Informationen auf dem Nutzergerät ermöglicht wird.
Unbedingt erforderliche Vorgänge, um die Websites von Crowdhouse zu betreiben und den Dienst zu erbringen
Unbedingt erforderliche Cookies
Crowdhouse nutzt sogenannte „technische“ Cookies und ähnliche Tracker, um Vorgänge zu ermöglichen, die für die Durchführung und Erbringung des Dienstes unbedingt erforderlich sind.
Erste Party
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Trackereinstellungen verwalten
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Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2023